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Conditions of Use

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Deutsche Markenvertriebsgesellschaft mbH ("MOST")


1. Allgemeines

(1) Sämtliche Leistungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

(2) Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung oder vorbehaltlose Lieferung.

(3) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.

(4) Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß §14 BGB.

(5) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


2. Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab unserem Versandzentrum Hannover ausschließlich Transportverpackung und -kosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Ab einem Warenwert von 500,00 EUR (netto - unter Berücksichtigung des von uns gewährten Rabattes) übernehmen wir bei Lieferungen innerhalb Deutschlands die Porto- und Verpackungskosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ebenso gesondert ausgewiesen wie etwaig anfallende Zölle etc.

(2) Ab einem Bestellwert von 1.000,00 EUR (netto - unter Berücksichtigung des von uns gewährten Rabattes) gewähren wir bei Zahlung innerhalb von fünf Kalendertragen nach Rechnungsdatum 3% Skonto.

(3) Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Gegen unsere Ansprüche kann der Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kauf- und/oder Wartungsvertrag beruht.

Im Rahmen des Bezahlvorgangs erfolgt ein Abgleich Ihrer Bankverbindungs- und Personendaten (Kontonummer, Bankleitzahl sowie Angaben zur Person) gegen den Datenbestand der Infoscore Consumer Data GmbH (ICD), Rheinstraße 99, 76532 Baden Baden.

Darüber hinaus werden wir bei Nichteinlösung der Lastschrift, soweit zulässig, entsprechende Daten in den Datenbestand der ICD einmelden, die diese an andere Unternehmen, die an dem Auskunftsverfahren beteiligt sind, auf Anfrage übermittelt. Nach Ausgleich der Forderung wird der ICD die Erledigung gemeldet.


3. Lieferung

(1) Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß.

(2) Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten haben, daran gehindert, die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Verzug), haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Verzug nicht von uns oder einem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Verzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Vertragspartner einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 15 % des Wertes der Lieferung geltend machen.

(3) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(4) Das Vorstehende gilt entsprechend für den Fall einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius. Alternativ behalten wir uns vor, bestellte Pralinen und Schokoladen mit einem speziellen Kühltransporter zu versenden. Die damit verbundenen pauschalen Mehrkosten von 20,00 EUR werden dem Vertragspartner nach Absprache berechnet.

(5) Der Lieferumfang richtet sich nach der Auftragsbestätigung. Maß-, Gewichts- und/oder Stückzahlabweichungen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen zulässig. Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie änderungen des Lieferumfangs oder des Sortiments bleiben vorbehalten, sofern die änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Vertragsparteien dem Vertragspartner zumutbar ist.

(6) Der Vertragspartner ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Gerät er in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

(7) Wir sind zu Teilleistungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft.


4. Gefahrübergang

(1) Die Gefahrgeht bei Versendung der Sache auf den Vertragspartner über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Vertragspartners verlassen hat.

(2) Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf seine Kosten ab.



5. Sachmangelhaftung

(1) Der Vertragspartner hat die Ware - sofern ihm diese unmittelbar zugesendet wird - unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware bei unserem Versandzentrum schriftlich zu rügen (MOST Versandzentrum, Von-Galen-Straße 35, 47906 Kempen). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Ware zu rügen.

(2) Für den Fall, dass die Ware auf Geheiß des Vertragspartners unmittelbar an dessen Kunden geliefert wird, hat der Vertragspartner Sorge dafür zu tragen, dass sein Kunde etwaige Beanstandungen unverzüglich an den Vertragspartner unmittelbar oder an die vorstehend genannte Adresse in der Weise gerichtet werden, dass die in Absatz (1) genannte Rügefrist gewahrt bleibt.

(3) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr.
Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Vertragspartners sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung- oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach §323 BGB.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(5) Die Ansprüche des Vertragspartners aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.

(6) Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner die gelieferte Ware nach Gefahrübergang unsachgemäß behandelt. Eine unsachgemäße Behandlung liegt insbesondere vor, wenn die Ware nicht konstant bei einer Temperatur von +15 Grad Celsius gelagert, die Ware verändert oder bearbeitet oder die Verpackung beschädigt wird. Die öffnung der Warenverpackung schließt einen Sachmangelanspruch indes nicht aus, sofern sich erst hiernach der Mangel der Ware erweist.


    6. Unternehmerrückgriff

    (1)Wenn der Vertragspartner die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern mußte, so kann der Vertragspartner von uns seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
    Der Vertragspartner kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim übergang der Gefahr auf den Vertragspartner vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten.

    (2)Der Vertragspartner hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.

    (3)Die vorstehenden Regelungen lassen die Verpflichtung des Vertragspartners nach §377 HGB unberührt.


    7. Eigentumsvorbehalt

    (1) Verkaufte Ware bleibt bis zum Ausgleich der uns gegen den Vertragspartner aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

    (2) Der Vertragspartner ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Vertragspartner auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Vertragspartner auf unser Verlangen diesem gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

    (3) Für den Fall, daß der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf unser Verlangen insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


    8. Veränderte Verhältnisse beim Vertragspartner

    (1) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig stellen, Wechsel auf Kosten des Vertragspartners zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiterzuliefern.

    (2) Bei Zahlungseinstellung oder überschuldung des Vertragspartners oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.

     

    (3) Wir sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mit Zustimmung des Käufers auf einen Dritten zu übertragen. Der Käufer ist nur dann berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, sofern der Wechsel des Vertragspartners seine berechtigten Interessen unangemessen beeinträchtigt. Dies ist insbesondere der Fall, sofern der neue Vertragspartner nachweislich nicht in der Lage ist, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.


    9. Datenschutz

    Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Vertragspartner, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten


    10. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl

    (1) Erfüllungsort ist - sofern nicht anders vereinbart - Hannover.

    (2) Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Hannover Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

    (3) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

    (4) Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.


    Zusatz zu den
    Allgemeinen Geschäftsbedinungen der
    MOST Chocolat seit 1859
    Deutsche Markenvertriebsgesellschaft mbH ("DMVG"),
    D-31157 Sarstedt

    Sie erklären sich im Hinblick auf die Nutzung der Dienstleistungen der DMVG im Allgemeinen und des Online-Angebotes "MOST Schokogramm (erreichbar unter www.schokogramm.de) " im Besonderen ausdrücklich damit einverstanden, dass Sie:

    · keine Inhalte übertragen, deren Wiedergabe eine Verletzung der Urheberrechte oder sonstiger Rechte Dritter darstellt;
    · keine Kettenbriefe vertreiben;
    · keine Inhalte an übertragen, die Software, Anwendungen, Programme oder Viren enthalten, bzw. sonstige Daten, die die Funktion der Hard- und Software der DMVG oder von anderen Teilnehmern beeinträchtigen oder beschädigen;
    · andere Mitglieder und Empfänger von Schokogrammen nicht beleidigen, verleumden oder in irgendeiner Weise belästigen oder schädigen;
    · das MOST Schokogramm nicht für unerwünschte Werbung zu nutzen; Werbung im gesetzlich zulässigen Rahmen ist hingegen gestattet. Sie werden hiermit dahingehend belehrt, dass es Ihnen selbst obliegt, zu prüfen, ob eine Werbesendung gesetzeskonform ist.
    · das Schokogramm und andere Dienstleistungen der DMVG nicht für pornographische, kindergefährdende, nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder ähnliche Inhalte nutzen.
    · DMVG behält sich vor, den Versand von Schokogrammen ohne Angabe von Gründen zu verweigern.


    Insbesondere stellen Sie uns mit der Akzeptanz der AGBs von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte, insbesondere von Urheber-, Lizenz-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der von Ihnen übermittelten Inhalte gegen uns geltend machen.

    Sie sind verpflichtet uns die Kosten der Rechtsverfolgung, die aufgrund Ihrer rechtsverletzenden Inhalte oder Aktivitäten (z.B. Versand unerwünschter Werbung und Serienanschreiben) entstehen in vollem Umgange zu ersetzen.

    Sie verpflichten sich darüber hinaus, uns nach Kräften bei der Begegnung sämtlicher auf Ihren Inhalten beruhender Ansprüche Dritter zu unterstützen und uns insbesondere alle zur Verteidigung erforderlichen Dokumente zu übergeben.


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